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Verhaltenskodex – Sozialpolitik
 

Verhaltenskodex – Sozialpolitik

Prämisse
Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH ist ein weltweit führender Hersteller von hochqualitativen Feinbürsten aus Holz und Kunststoff. In unseren Leitlinien verpflichten wir uns zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln gegenüber unseren Mitarbeitern[1], Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

Die vorliegenden Handlungsgrundsätze stellen neben den geltenden Gesetzen und internen Vereinbarungen ein weltweit verbindliches Regelwerk für nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln in der Unternehmensorganisation dar.

Gleichzeitig fordert Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH auch von seinen Zulieferern die Einhaltung der in diesem Kodex verankerten Grundsätze bzw. der dort gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Geltungsbereich
Die vorliegenden Leitlinien sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH bindend und können als einheitliches internes Regelwerk im Umgang mit Mitarbeitern und Partnern verstanden werden.

Ebenfalls bindend ist die vorliegende Leitlinie nach FSC-STD-40-004 V3-1 Abschnitt 13 für alle nicht FSC zertifizierten Subunternehmen.

Recht, Gesetz und Bestimmungen
Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen wir tätig sind, und fordert dies auch von seinen Zulieferern.

Corporate Citizenship
Das Unternehmen zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem es sich mit positiven Beiträgen in die Kommune einbringt.

Transparenz und Verbraucherdialog
Das Unternehmen erkennt das Recht der Verbraucher auf wichtige Produkt- und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden.

Korruption und Bestechung
Freier Wettbewerb stellt eine Kernsäule unserer freiheitlichen Grundordnung und der Marktwirtschaft dar, der in unserem unternehmerischen Handeln stets zu schützen und zu wahren ist. Jegliche Beeinflussung des Wettbewerbs in Form von Korruption oder Bestechung ist zu jeder Zeit abzulehnen und zu unterlassen.

Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (aus dem Jahr 2005) ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

Die Auswahl unserer Lieferanten basiert ausschließlich auf den Komponenten Qualität, Liefertreue, Preis und optimale Problemlösungskompetenz. Zugleich gewinnen wir unsere Aufträge durch Qualität, Kostenbewusstsein und Innovationskraft.

Keiner unserer Mitarbeiter darf unrechtmäßige Vorteile gewähren (aktive Bestechung) oder annehmen (passive Bestechung). Dies impliziert u. a. Geldzahlungen sowie alle sonstigen Leistungen, die eine freie Entscheidungsfindung beeinflussen, um sich eigene oder fremde Vorteile zu verschaffen.

Wettbewerbsbeeinflussendes Handeln stellt einen Verstoß gegen unsere Leitlinien dar und wird mit Sanktionen geahndet.

Zwangsarbeit
Zwangsarbeit stellt die schärfste Form der Arbeitspflicht dar und widerspricht unserem freiheitlichen Denken, wonach Mitarbeiter eigenständig und ohne Zwang entscheiden können, ob sie einem Arbeitsverhältnis auf Basis der vertraglich geregelten Arbeitspflichten nachgehen möchten. Wir lehnen jegliche Form der Zwangsarbeit ab und sichern unseren Mitarbeitern faire und den nationalen Standards entsprechende Arbeitsbedingungen zu, um optimale Voraussetzungen für eine motivierte und leistungsstarke Belegschaft zur Realisierung unserer Geschäftsziele zu schaffen.

Bezugnehmend auf geltendes Recht und Richtlinien wie FSC STD-40-004 V3-1 schließen wir alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, wie beispielhaft:
- Körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis ohne Androhung einer Strafe.

Kinderarbeit
Um unserer sozialen Umsicht und Verantwortung gerecht zu werden, betrachten wir es als unsere Aufgabe, Kinder in besonderem Maße vor Überforderung und Gefahren im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zu schützen. Wir verbieten die schlimmsten Formen von Kinderarbeit.

Aus diesem Grund lehnen wir jegliche Form der Beschäftigung von Kindern ab, sofern diese noch im schulpflichtigen Alter sind oder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus sind Mitarbeiter unter 18 Jahren in besonderem Maße vor gefährlichen Arbeiten zu schützen und nur mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Ausbildung in eingeschränkter Weise nachts zu beschäftigen. Diese Regelung hat nur dann Bestand, wenn die nationalen gesetzlichen Bestimmungen keine höheren Altersbestimmungen festlegen.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten und Pausenzeiten orientieren sich am Arbeitszeitgesetz in der jeweils aktuellen Fassung sowie den tarifvertraglichen Regelungen. Die dortigen Obergrenzen sind zwingend einzuhalten.

Entlohnung
Neben der Arbeitsplatzsicherheit steht eine faire Entlohnung unserer Mitarbeiter an oberster Stelle. Die Vergütungen (Löhne, Überstunden und Nebenleistungen), die wir für die geleistete Arbeit erbringen, entsprechen mindestens den nationalen gesetzlichen Normen und Bestimmungen sowie den tariflichen Regelungen. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen.

Versammlungsfreiheit
Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit an und respektieren dies im Sinne unserer freiheitlichen Grundordnung, zu der wir uns in höchstem Maße verpflichtet fühlen.
- Die Arbeitnehmer können Arbeitnehmerorganisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
- Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmerorganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
- Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.
- Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.

Belästigung
Die freiheitlichen Grundrechte des Menschen genießen oberste Priorität und sind in höchstem Maße zu wahren. In diesem Kontext sind insbesondere die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen hervorzuheben, die in besonderer Weise zu wahren und zu respektieren sind. Wir entsagen uns demnach jeglicher Form der Belästigung, sowohl physischer, sexueller, psychischer als auch verbaler Natur und stehen für ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander ein.

Diskriminierungsverbot
Durch die internationale Ausrichtung ergibt sich eine besondere soziale und kulturelle Verantwortung, die aus der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern verschiedener Herkunft, Religion, Hautfarbe und Weltanschauung entsteht. Zu fremden Kulturen pflegen wir folglich einen von Respekt und Würde geprägten Umgang und lehnen jegliche Form der Diskriminierung ab.

Darüber hinaus garantieren wir Chancengleichheit und Gleichbehandlung für alle Mitarbeiter, ungeachtet deren Geschlechts, Alters, sexueller Orientierung oder Behinderung. Einstellung, Weiterentwicklung und Entlohnung unserer Mitarbeiter basieren ausschließlich auf deren Fähigkeiten und Qualifikationen.

Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik.

Bei allen Beschäftigungsentscheidungen einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.

Jeder unserer Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, jegliche Form der Diskriminierung zu unterlassen, um ein von Respekt und Partnerschaft geprägtes gemeinschaftliches Arbeiten, sowohl innerhalb der Organisation als auch im Umgang mit Geschäftspartnern, zu ermöglichen.

Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.

Gesundheit und Sicherheit
Der Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiter stellen grundlegende Aspekte unserer Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik dar, zu der wir uns in besonderer Weise gegenüber unseren Mitarbeitern verpflichtet fühlen.

Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht stellen wir gemäß den national geltenden gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter sicher, um für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu leisten. Dies impliziert insbesondere das den einschlägigen Bestimmungen entsprechende Verhalten am Arbeitsplatz zur Verhütung von Unfällen und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren.

Umweltschutz
Die Lage unseres Standorts in ökologisch wertvollem Gebiet verpflichtet uns zu einer besonderen Verantwortung gegenüber der Natur und der Umwelt. Aus diesem Grund halten wir uns an die national geltenden Bestimmungen und die vereinbarten Standards zum Umweltschutz. Im Rahmen unserer Fertigungsprozesse achten wir insbesondere auf eine ressourcenschonende Herstellung unserer Produkte, indem wir umwelteffiziente Technologien verwenden. Wir beziehen bereits in den Entwicklungsprozess alle umweltrelevanten Gesichtspunkte ein, um die Beanspruchung der natürlichen Ressourcen zu minimieren und die Belastung der Umwelt auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Abfälle sind weitestgehend zu vermeiden oder umweltkonform zu entsorgen.

Jeder Mitarbeiter ist dazu aufgefordert, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Zielen unserer Umweltpolitik zu beteiligen, diese kontinuierlich zu verbessern und verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen umzugehen.

Lieferkette
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner halten wir hiermit dazu an, sich an dem vorliegenden Verhaltenskodex der Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH zu orientieren und danach zu handeln.

Verantwortung für die Umsetzung
Die Geschäftsführung der Braun & Wettberg Feinbürstenmanufaktur GmbH ist für die Veröffentlichung und Umsetzung des vorliegenden Verhaltenskodex verantwortlich. Jede Führungskraft hat dafür Sorge zu tragen, dass die in diesen Leitlinien enthaltenen Handlungsgrundsätze von allen Mitarbeitern eingehalten und aktiv unterstützt werden. Jeder unserer Mitarbeiter hat sich sowohl an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen als auch an die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Handlungsgrundsätze zu halten und sein Handeln daran auszurichten.

Verstöße gegen die vorliegenden Leitlinien können sowohl an die Vorgesetzen, die Arbeitnehmervertretung als auch an die Geschäftsführung gemeldet werden und können mit entsprechenden Konsequenzen im Rahmen der betrieblichen und gesetzlichen Regelungen belegt werden. Mitarbeitern, die einen derartigen Verstoß melden, entstehen keinerlei Nachteile.

[1] Der Begriff "Mitarbeiter" ist geschlechtsneutral und gilt für weibliche sowie männliche Mitarbeiter gleichermaßen.

Beerfelden, im März 2022